GR - Sitzungen 1946

Verhandlungsschrift
Aufgenommen in der Gemeinderatssitzung
am 12. Jänner 1946
Anwesend alle 11 Mitglieder

  1. Der Bürgermeister begrüßt die Gemeinderäte und teilt mit, dass die Besatzungsmacht darauf besteht, daß die bisherigen Bürgermeister weiterhin im Amte verbleiben. Eine Bürgermeisterwahl kann daher nicht stattfinden. Um den Gemeinderat zu konstituieren, sind nur 2 Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. Hierauf werden Herr Franz Daurer (S.P.Ö.) zum ersten und Herr Heinrich Messner (Ö.V.P) zum zweiten Stellvertreter einstimmig gewählt. Beide nehmen die Wahl an u. danken für das in sie gesetzte Vertrauen.
  2. In den Wohnungsausschuß wurden gewählt: Riesenhuber Franz, Schuster Vinzenz und Munk Josef.
  3. In die Gemeinde- Polizeiwache wäre zweckmäßg den als Dolmetscher (?) fungierenden Herr Mich. Cadilek einzugliedern und die Einhebung der Wachumlage durch die Gemeinde durchzuführen. Die Regelung der ganzen Angelegenheit wird dem Gemeindevorstand übertragen.
  4. Die Registrierung der Nazi ist ehestens wieder fortzusetzen.
  5. Die Übernahme der schuldigen Beleuchtungsauslagen für das Parteiheim der NSDAP wird abgelehnt.
  6. Die Reparatur des Neudasteges übernimmt Gemeinderat Leputsch zur Durchführung.
  7. Zur Beschaffung von Glühbirnen für die Straßenbeleuchtung wird der Bürgermeister sich an die Hitiag u. an das E.W. in Melk wenden.
    Hierauf schließt der Bürgermeister die Sitzung.


v.g.g Heinrich Meßner, Ed. Stangler, Munk Josef

Verhandlungsschrift
Der Gemeinderatssitzung vom 14. März 1946
Anwesend 10 Mitglieder
 

  1. In Abwesenheit des erkrankten Herrn Bürgermeister Dir. Stangler begrüßte Vizebürgermeister Daurer Franz die Gemeinderäte und verlas ein Rundschreiben der Bezirkshauptmannschaft, demnach Ortsausschüsse über den Arbeitseinsatz errichtet werden müssen. In diesen Ausschuß wurden folgende Herren einstimmig gewählt :
    Als Vertreter der Arbeitgeber - Fohringer Josef, Wurzenberger Anton und als der der Arbeitnehmer - Daurer Franz, einschließlich des Bürgermeister.
  2. Dem schwarzen Kreuz wurden als Jahresbeitrag der Betrag von 65,00 Schill. bewilligt.
  3. Gemäß eines Berichtes des Wohnungsausschusses, wonach in freier Vereinbarung mit den Hausbesitzern, die leerstehenden Wohnräume nicht erreichbar sind und die herrschende Wohnungsnot unbedingt behoben werden muß, beschloß er Gemeinderat einhellig, an die Landesregierung, auf dem Wege über die Bezirkshauptmannschaft Melk, das Ansuchen zu richten, dass das Wohnungsanforderungsgesetz in der Gemeinde Erlauf zur Anwendung gebracht werden darf. Außerdem soll durch Anschlag bekanntgegeben werden, dass die der Gemeinde zur Verfügung stehenden Bauparzellen an ernst zu nehmenden Interessenten nach Abtretung des Grundstückes vergeben werden.


v.g.g. Daurer Franz, Ed. Stangler, A. Leonhartsberger, Munk Josef

Verhandlungsschrift
Zur Gemeinderatssitzung am 23.4.1946
Anwesend: alle Mitglieder

  1. Verlesung und Genehmigung des letzten Protokolls
  2. Bezüglich des Wachdienstes in der Nacht wird nach eingehender Besprechung der Angelegenheit auf Antrag des Herrn H. Messner einstimmig beschlossen: Die Wache bleibt so wie sie jetzt ist aufrecht. Alle Hausbesitzer sind verpflichtet, den vorgeschriebenen Betrag zu zahlen. Die Einhebung des Geldes erfolgt durch den Gemeindediener.
  3. Zum Ansuchen um Bewilligung der Anwendung des Wohnungsanforderungsgesetzes ist folgendes noch zu berichten: Wohnungssuchende sind 5 Familien u. 2 Einzelpersonen. Anzufordernde Wohnungen sind 2 vorhanden. Durch Kriegshandlungen sind keine Wohnungen zerstört worden. Es sind keine Ausländer oder Familien hier, die in einer anderen Gemeinde den ständigen Wohnsitz haben.
  4. Als Parteilokal für die K.P.Ö. wird der Wohnraum des Herrn Schornbaum im Hause Nr. 63 bestimmt.
  5. Gemeinderat Schuster wird bestimmt, sich wegen der Möglichkeit der Beschaffung von Brennholz zu erkundigen.
  6. Die Straßenbeleuchtung lässt sich vorläufig nicht verbessern.
  7. Der Streusand für die Bundesstraße ist bis zum kommenden Winter aus dem Orte in die Nähe des Friedhofes zu schaffen. Zur Wegschaffung des Straßenkehrichtes ist ein zweirädriger Karren zu beschaffen.


v.g.g. Ed. Stangler, Daurer Franz, Riesenhuber Franz