GR - Sitzungen 1948

Verhandlungsschrift
 
 
der Gemeinderatssitzung
vom 4.Juni 1948
Anwesend: 10 Mitglieder
 
Gegenstand. 

  1. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung u. bittet, dem verstorbenen Gemeinderate Franz Riesenhuber eine Minute stillen Gedenkens zu weihen.
  2. Rechnungslegung. Der Bürgermeister verliest die einzelnen Punkte der Jahresrechnung u. gibt Erläuterungen. Vizebürgermeister Daurer berichtet über die Rechnungsprüfung u. den Antrag, dem Bürgermeister Entlastung und Dank durch Erheben von den Sitzen auszudrücken. Geschieht.
  3. Voranschlag für 1948. Der Bürgermeister erläutert die einzelnen Posten des Voranschlages sowie der Haushaltssatzung, worauf beide einstimmig angenommen. Um die Ausgaben per 96.217.-S decken zu können, werden folgende Maßnahmen beschlossen:

    Grundsteuer A                                         Hebesatz                  200%
    Grundsteuer B                                         Hebesatz                  300%
    Grundsteuer nach Erstarrungsbetr.                                            200%
    Gewerbesteuer                                        Hebesatz                  300%
                Getränkesteuer                                                             10%
     Hundesteuer                                                                        2.- u. 4.- S
     Vergnügungssteuer                                                               lt. ges. Tarif
     Verwaltungsabgaben                                                             lt. ges. Tarif 
     Fleischbeschaugebühren                                                        6.-S f. Großvieh 
                                                                                                2.-S f. Stechvieh
                 Viehpässe                                                                1.-S f. Großvieh 
                                                                                               0.50 S f. Stechvieh
    Friedhofsgebühren: Einzelgrab 10,-S 
                                 Familiengrab am Gange 40,-S 
                                 an der Mauer 60,-S 
                                 Beisetzung im Familiengrab 20,- bzw. 30,-S                       
  4. Als Mietzins für die Gemeindeamtsräume sind Herrn Grüner 35,-S monatlich zu  bieten. Wegen Ankauf des Ackers sind Verhandlungen einzuleiten.
  5. Der Uferschutzbau an der Erlauf ist in Angriff zu nehmen. Mit der NEWAG wird Vizebürgermeister Daurer in Verbindung treten.
  6. Gemeinderat Fohringer beantragt, auf dem Wege durch den „Oflinger Graben“ Verbotstafeln aufzustellen. Angenommen.
  7. Gemeinderat Schuster beantragt, dass von den 22 rm Holz, die die Gemeinde gekauft hat, außer der Schule u. Gemeinde nur alte Leute beteilt werden.
  8. Wegen Wasserbeschaffung für den Friedhof sind zuerst Erhebungen zu pflegen.

v.g.g.                                       Ed. Stangler, H. Meßner, Munk Josef, Schuster Vinzenz 

 

Verhandlungsschrift
 
 
der Gemeinderatssitzung
am 13. Oktober 1948
Anwesend : 10 Mitglieder
 
Gegenstand: 

  1. Als Vertrauensmänner in die Gemeindekommission zur Aufstellung der Schöffenliste wurden gewählt:
    Munk Josef              f.d. KPÖ
    Daurer Franz            f.d. SPÖ
    Fohringer Josef        f.d. ÖVP
    Leonhartsberger Al. f.d. ÖVP
  2. Herr Vizebürgermeister Daurer berichtet über die Lohnsummensteuer, dafür kommen     für Erlauf das E- Werk und die Hitiag in Betracht. Er wird  sich über die einschlägigen Fragen beim Finanzamt informieren. Es wird einstimmig beschlossen, die Lohnsummensteuer anzufordern.
  3. Ab 1949 wird auch wieder der Gewerbesteuerausgleich von der Gemeinde Golling eventuell auch von anderen Gemeinden angefordert werden.
  4. Die Forderung des Herr Anton Schauer auf Schadenersatz für eine gestohlene Tuchent wird abgelehnt, doch wird beschlossen, ihm in Anerkennung für die vielen Opfer, die er in der Nachkriegsnacht durch Beherbergung der Besatzungstruppen und Flüchtlinge im Interesse der Gemeinde gebracht hat, die Getränkesteuer für das 3. Vierteljahr 1948 zu erlassen.
  5. In Angelegenheit des Parkens schwerer Lastautos auf der Brückenwage ist mit  dem Straßenmeister das Einvernehmen zu pflegen u. dann das nötige zu veranlassen.
  6. Wegen Beleuchtung der Bahnhofstraße ist mit Herrn Knopf u. Herrn Kittl das Einvernehmen zu pflegen.
  7. Herr Gr. Schuster fragt an, wegen des Pachtvertrages mit Herrn Wurzenberger bezüglich des Friedhofackers.
  8. Herr Gr. Leputsch fragt an wegen Beschaffung eines LKW für die Feuerwehr.
  9. Herr Gr. Schuster fragt an wegen Vertretung des Bürgermeister im Falle seiner Abwesenheit. Wird sofort beantwortet.
  10. Herr Gr. Fohringer regt eine Sicherung des Neuda – Steges an. Es ist mit dem Baumeister Aichberger Rücksprache zu nehmen.
  11. Vizebürgermeister Daurer fragt an wegen Erhöhung der Fürsorgebeiträge , ferner wegen Reparatur des Hauses Nr. 37.    

v.g.g.  Daurer Franz, Munk Josef, Ed. Stangler, Otto Fendt  

 

Verhandlungsschrift
 
 
Der Gemeinderatssitzung
am 2. November 1948
anwesend : 8 Mitglieder
abwesend :Leonhartsberger Al., Fohringer Jos., Anderl Ignaz,
 
Gegenstand:

Der Bürgermeister begrüßt den neuen Gemeinderat Otto Fendt.
Genehmigung des Vergleiches wegen Rückstellung des Hauses Nr. 10
 
Übertragung des Stenogrammprotokolls
      vom 30.4.1948
 Der anwesende Bürgermeister der Gemeinde Erlauf gibt an, dass folgende Umgestaltung vorgenommen worden ist und zwar : Zu ebener Erde des gegenständlichen Hauses seien aus einem Geschäftsraum, Wohnzimmer und Küche, Kanzleiräume und zwar ein Arbeitsraum mit Wartezimmer und ein Sitzungszimmer für die Gemeinde hergestellt worden. Ferner seien aus einem Stallgebäude, das als Magazin verwendet worden sei, eine Wohnung, bestehend aus Zimmer, Kabinett und Kammer hergestellt worden.
      Nach geheimer Beratung verkündet der Vorsitzende das
Teilerkenntnis :
die Antragsgegnerin ist schuldig, den Antragstellern Karl, Olga und Ludmilla Weiner die EZ. 47 Kat. Gem. Erlauf, bestehend aus Kat. Z. 13 Bauarea, Haus Nr. 10, 87 Garten, 443 Acker, 444 Wiese, 742 Wiese, 743/2 Acker bis 1. April 1949 zurückzustellen und in die Einverleibung des Eigentumsrechtes bis zu diesem Zeitpunkt für die Antragsteller zu je einem Drittel einzuwilligen.
Zur Sicherstellung der allfälligen Ansprüche der Rückstellungsgegnerin auf Ersatz des Kaufpreises und Ersatz der Aufwendungen werden die Befugnisse der Antragsteller bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihre Ansprüche auf die eines öffentlichen Verwalters im Sinne des BGBl. Nr. 157  vom 26. Juli 1946, eingeschränkt
Sohin  schließen die Parteien  folgenden
Vergleich :

Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, ungeachtet des obigen Teilerkenntnisses, das
      hiemit einverständlich durch die Parteienvereinbarung abgeändert wird, die EZ. 47
      Grundbuch Kat. Gem. Erlauf , bestehend aus Kat .Z. 13  Bauarea, Haus Nr. 10, 87
      Garten, 443 Acker, 444 Wiese, 742 Wiese, 743/2 Acker sofort den Antragstellern
      zurückzustellen und in die Einverleibung des Eigentumsrechtes zu je einem Drittel für
     die Antragsteller Karl, Olga und Ludmilla Weiner bei sonstiger Zwangsfolge  ob der
     Liegenschaft EZ. 47 Kat. Gem. Erlauf einzuwilligen.
Die Antragsteller verpflichten sich zu ungeteilter Hand der Antragsgegnerin bis zum 1.  Jänner 1949 einen Betrag von 5.500.- S ( fünftausendfünfhundert ) bei sonstiger Zwangsfolge zu bezahlen.
Die Antragsteller räumen zu ungeteilter Hand in dem ihnen nunmehr gehörigen Haus Nr. 10 in Erlauf das Mietrecht an den im Haupttrakt zu ebener Erde befindlichen Räumen, die derzeit von der Gemeinde Erlauf als Arbeitsräume für die Gemeinde verwendet werden, zu dem ortsüblichen monatlichen Mietzins, der für Räume dieser art, Größe und Lage bezahlt werden, der Antragsgegnerin auf die Dauer von 10 Jahren, angefangen vom 1. Mai 1948, das ist also bis 30. April 1958, ein.
Sollte dieser Mietvertrag nicht drei Monate vor Ablauf der 10 Jahre von den Antragstellern geändert werden, dann verlängert er sich auf weitere fünf Jahre.
Der Gemeinde Erlauf steht das Recht zu, diesen Mietvertrag jederzeit  mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist während der Vertragszeit aufzulösen.
Während der Vertragsdauer gilt jedoch die Nichtzahlung des Mietzinses als Kündigungsgrund im Sinne des § 19 Absatz , Ziffer 1 MG.
Die Antragsteller räumen weiterhin der Antragsgegnerin an dem Haus Nr. 10 in Erlauf, Grundstück Nr. 13 Baufläche und 87 Garten das Vorkaufsrecht ein.
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, den Antragstellern die mit 500.- S verglichenen Kosten bis 1. Jänner 1949 bei sonstiger Zwangsfolge zu bezahlen.
Die Antragsteller erteilen ihre Einwilligung, daß das oben erwähnte Mietrecht und Vorkaufsrecht im Sinne dieses Vergleiches sogleich mit der Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Gemeinde Erlauf in EZ. 47 Kat. Gem. Erlauf, ob den Grundstücken 13 und 87, einverleibt werde.
 
                              Dr. Kaska e.h.                                            Rudolf Grüner e.h.  
                              Ed. Stangler Bgm. E.h.                                 Dr. Elsigan e.h.
                              Dr. Sejna e.h.                                            Hauenlieb e.h.
   
Für die Richtigkeit der Übertragung                                        Außenstelle der Rückstellungs-
Die Schriftführerin : Hauenlieb                                               kommission beim Kreisgericht
                                                                                                 St. Pölten
                                                                                                 St. Pölten, Linzerstraße 47
                                                                                                 ( Polizeikaserne ) 30.4.1948
Stempel des Kreisgerichts,
Für die Richtigkeit der Abschrift                                             Dr. Elsigan
Der Bürgermeister                                                                   Für die Richtigkeit der  Aus-
Erlauf, 22.10.1948                                                                   fertigung der Leiter  der
                                                                                                 Geschäftsabteilung
             Der Bürgermeister
              E. Stangler e.h.                                                     Unterschrift unleserlich.
 
Vorstehender Vergleich wird einstimmig genehmigt.
2) Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufstellung eines Kioskes für eine Tabaktrafik bei
    der Abzweigung der Bahnhofstraße von der Bundesstraße zu verweigern.
3) In der Siedlung ist wegen Anbringung von Straßenlampen mit dem Elektrotechniker
     Schuster in Pöchlarn zu unterhandeln .
4)  Der Weg zu den Dreihäuseln ist zu beschottern.
5) Im Gemeindehaus sind nun sind neue Abortfensterstöcke einzumauern u. das Abzugsrohr
    vom Abort zu erneuern. Auch soll wegen Anbringung einer Waschküche mit Herrn
    Aichberger Rücksprache gepflogen werden.
6) Herr Messner macht auf die Schottergrube auf dem Grunde des Herrn Ignaz Höller
    aufmerksam.
 
 
     v.g.g.     Munk Josef, Otto Fendt, Wimhofer Alois, Ed. Stangler