GR - Sitzungen 1949

Verhandlungsschrift 

Aufgenommen in der Gemeinderatssitzung
Vom 14. April 1949
Anwesend : 11 Gemeinderäte
Abwesend : niemand
 
Gegenstand 

  1. Der Bürgermeister verliest die Rechnung und gibt auf Anfragen Auskunft. Der Vizebürgermeister berichtet über die Prüfung der Rechnung  am 6. April l. J .und stellt den Antrag, dm Bürgermeister Entlastung u. Dank auszusprechen. Wird einstimmig angenommen.
  2. Die Hundesteuer wird mit 3.- S für den ersten, 10.- S für einen zweiten Hund festgesetzt,
  3. Es wird beschlossen, dass im heurigen Jahre die Bezirkstraße zum Bahnhof gepflastert wird.
  4. Die Straßenbeleuchtung ist in der Weise auszuführen, dass die Lampen über der Straße zu hängen kommen.
  5. Die Gemeinde ist nicht bereit , zur Verlegung des Postamtes in das Haus Nr. 32 den Betrag von 8.000.- S  beizusteuern. Die Gemeinde wäre bereit, die Herrichtung des Lokales zu übernehmen, wenn die Gemeinde so lange den Mietzins erhält, bis das investierte Kapital zurückbezahlt ist.
  6. Die Gemeinderäte erklären sich bereit, in einem zu bildenden Glockenausschuß mitzuwirken.
  7. Zur Durchführung der Viehbeschau zur Ausstellung von Viehpässen sind in den Katastralgemeinden eigene Viehbeschauer zu bestellen. Die Durchführung wird dem Bürgermeister überlassen.
  8. Gemeinderat Schuster beantragt, dass der Postweg im Herbst beschottert wird.

v.g.g.                                  Daurer Franz, Schuster Vinzenz, Ed. Stangler, Munk Josef 

 

Verhandlungsschrift
 
aufgenommen in der Gemeinderatssitzung
am 24. Mai 1949
Anwesend: neun Gemeinderäte
Abwesend: Fendt Otto entschuldigt
 
Gegenstand 

  1. Der Voranschlag wird vom Bürgermeister in den einzelnen Punkten erläutert und die 
                erforderlichen Hebesätze zur Grund – und Gewerbesteuer werden mit
                150 % der Grundsteuer A
                250 %   „            „          B
                200 %   „            „          ( Erstarrungsbeträge )
                250 %   „   Gewerbesteuer
                    2 %   „   Lohnsummensteuer
                 festgelegt.
                Der außerordentliche Voranschlag für die Straßenpflasterung erfordert einen Aufwand
                von ca. 70.000.- S , der durch den Überschuß des Vorjahres, durch Heranziehung von
                Rücklagen u. Beisteuerung seitens der Molkerei gedeckt wird.
                Der Gemeindeausschuß genehmigt den ordentlichen wie auch den außerordentlichen
                Voranschlag und beschließt 50 % zu den Kosten der Straßenpflasterung beizutragen
  2. An des Herrn Fritz Ess um Verkauf eines Gemeindegrundes zur Errichtung eines
    Wohnraumes. Der Gemeindeausschuß wird sich die Angelegenheit erst begutachten und später erst einen Beschluß fassen.                                                                              
  3. Bei Ablauf des Pachtes des Friedhofackers ist Vorsorge zu treffen, dass dem
    jeweiligen Totengräber ein Teil des Friedhofackers vorbehalten wird.
     
    v.g.g.            Daurer Franz, A. Leonhartsberger, Munk Josef, H. Messner, Ed. Stangler 

 

Verhandlungsschrift
 
 
aufgenommen in der Gemeinderats-Sitzung
am 21. Juli 1949
Anwesend: 8 Gemeinderäte
Abwesend: Fohringer Josef, Fendt Otto, Wimhofer Alois, alle entschuldigt
 
Gegenstand 

  1. Bericht über die Vergabe der Straßenpflasterung
  2. Ankauf eines Gemeindegrundes durch Herrn Rudolf Ess.
  3. Verlegung des Gemeindeweges beim Hause des Herrn Rudolf Ess.
  4. Spende für das Rote Kreuz.
  5. Allfälliges.                                                                                                                                                                  
     
    Zu 1) Vizebürgermeister Daurer berichtet, daß er Vizebürgermeister Messner, die
              Gemeinderäte Munk u. Leonhartsberger bei der Landesregierung in Wien waren. Es
              lagen elf Offerte vor. Man einigte sich, daß die Pflasterung dem Pflasterermeister
              Sedlak in Melk übertragen wurde. Die Pflastersteine werden vom Herrn Zehetner
              in Amstetten bezogen, da er sie bis zur Baustelle liefert. Wird zur Kenntnis
              genommen.
    Zu 2) Der Gemeinderat beschließt, dem Herrn Friedrich Ess von der Grundparzelle 726/1
              Kat. Gem. Erlauf einen Baugrund im Ausmaße ca 570 m² zum Preis von 1.- ( ein
              Schilling ) pro m² zu verkaufen unter der Bedingung, daß alle Vermessungs – u.
              Übertragungsgebühren von Herrn Ess getragen werden.
    Zu 3) Der Gemeinderat ist nicht in der Lage, den Gemeindeweg zu verlegen, da die
              Gemeindemappe mindestens 80 Jahre alt ist, die Verlagerung des Weges mehr als
              30 Jahre zurückliegt und deshalb bereits eine Verjährung eingetreten ist.
    Zu 4) Dem Landesverband vom Roten Kreuz wird ein Betrag von 100.- S gewidmet.
    Zu 5) Der Gemeinderat beschließt einstimmig, daß die Pfarrgründe Parz. No. 826/1 u.
              826/2aus Verkehrssicherheitsgründen und wegen Erhaltung des Ortsbildes nicht
              verbaut werden dürfen.
     
             v.g.g.                       H. Messner, Schuster V., Ed. Stangler, Munk Josef, A. Leonhartsberger 

 

Verhandlungsschrift
 
 
aufgenommen in der Gemeinderats-Sitzung
am 29. Septemb. 1949
Anwesend : 10 Mitglieder des Gemeindeausschusses.
Abwesend : Anderl Ignaz
 
 
Gegenstand : 

  1. In den Ausschuß zur Aufstellung der Schöffenliste werden gewählt: Munk Josef, Daurer Franz, Leonhartsberger Alois, Fohringer Josef.
  2. Als Marktstandsgebühr für einen normalen Warenstand wird ein Betrag von 2.- S für den laufenden Meter festgesetzt.
  3. Dem Ansuchen der landw. Genossenschaft in Pöchlarn um käufliche Überlassung der im öffentlichen Gute sich befindenden Parzellen 136/1 und eines Teiles der Parzelle 137, der von der Bahn Pöchlarn – Kienberg-Gaming bis zur Brunner Wehranlage reicht, wird stattgegeben, falls die n.ö. Landesregierung die Zustimmung erteilt.
  4. Herr Bannwarth verlangt für den Grund, den er an der Gemeindestraße zu deren Verbreiterung abtreten soll, eine Entschädigung. Der Gemeinderat beschließt, da bisher an keinen Bauherrn für den zur Anlegung von Straßen abgetretenen Grund eine Ablöse gezahlt worden ist, auch eine Entschädigung noch niemals verlangt worden ist, die Ablehnung dieser Forderung.
  5. Anträge : keine. 

v.g.g.                 H. Meßner, Ed. Stangler, Munk Josef, Daurer Franz, A. Leonhartsberger